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AGB und AAB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Rücktrittsbelehrung

1. Geltungsbereich

1.1. Die gegenständlichen Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) regeln (in der jeweils geltenden und vereinbarten Fassung) abschließend die Geschäftsbeziehung zwischen Gruber Markus, Friedhofgasse 16, 2413 Berg (Hoizmaxl) und dem Kunden (Kunde) betreffend die von Hoizmaxl vertriebenen Produkte (insbesondere personalisierte Einzelstücke aus Holz, Acryl und weiteren Materialien zu den Anlässen Schwangerschaft & Geburt, Baby & Kind, Taufe & Erstkommunion, Schule, Hochzeit, Geburtstag etc.) (Produkt).

1.2 Klarstellend wird festgehalten, dass der Kunde ausreichend Gelegenheit hatte, sich über den Inhalt und die Regelungsweite der AAB vertraut zu machen und Hoizmaxl sämtliche Anfragen hierzu ausreichend und zufriedenstellend beantwortet hat. Die AAB wurden dem Kunden überdies auf der Internetpräsenz von Hoizmaxl (hoizmaxl.at) (Webshop) zur Kenntnis gebracht und sind sohin für das gegenständliche Vertragsverhältnis maßgeblich.

1.3. Allenfalls bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen dieser AAB bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen Zustimmung durch Hoizmaxl. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne der Bezug habenden Bestimmungen (insbesondere des Konsumentenschutzgesetzes, Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes und Verbrauchergewährleistungsgesetzes) handeln sollte (der B2B-Kunde alleine Unternehmenskunde), hat eine derartige Zustimmung durch Hoizmaxl, im Übrigen schriftlich zu erfolgen.

2. Angebote, Leistungsbeschreibungen und Vertragsabschluss

2.1 Einleitend und klarstellend wird festgehalten, dass es sich bei den Produkten, die von Hoizmaxl im Webshop oder allenfalls verfügbaren Katalogen in Papier- oder elektronischer Form zum Verkauf angeboten werden, um reine Einladungen zur Angebotsstellung (invitatio ad offerendum) handelt. Diesbezüglich trifft Hoizmaxl keinerlei Zusagen, Zusicherungen oder Garantien (welcher Art und welchen Umfangs auch immer).

2.2 Die vom Kunden im Webshop getroffene Auswahl stellt sohin ein Angebot auf Vertragsabschluss dar, welches von Hoizmaxl ausdrücklich oder konkludent (insb. durch Vertragserfüllung) angenommen werden kann.

2.3 Klarstellend wird sohin festgehalten, dass Hoizmaxl berechtigt ist, das Angebot eines Kunden auf Vertragsabschluss binnen angemessener Frist abzulehnen; eine derartige Erklärung ist dem Kunden jedenfalls binnen 3 (drei) Tagen zuzustellen.

3. Bestellung und Vertragsabschluss

3.1 Durch den erfolgreichen Abschluss des Bestellvorgangs im Webshop gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab.

3.2 Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

  • Auswahl der gewünschten Ware

  • Eingabe der persönlichen Daten für die Bestellung im Webshop (Vorname, Nachname, Straße, Hausnr, PLZ, Ort, Land, e-mail-Adresse).

  • Akzeptieren der abrufbaren und speicherbaren AGBs und der Datenschutzerklärung durch Anklicken des jeweiligen Kontrollkästchens.

  • Einblenden der vorvertraglichen Informationen für Verbraucher (§ 4 Abs 1 FAGG), sofern sie nicht ohne dies bereits beim Produkt ersichtlich sind.

  • Wahl der Versandart und Art der Bezahlung

  • Prüfung der Angaben im Warenkorb

  • Bestätigung durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“

  • Nochmalige Prüfung und gegebenenfalls Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.

  • Verbindliche Absendung der Bestellung

Auswahl der gewünschten Ware, Betätigen des Buttons „In den Warenkorb“, Eingabe der Kundendaten, Auswahl der Zahlungsart, Kontrolle der Angaben im Warenkorb. Durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ erklärt der Kunde die Annahme des Angebots von Hoizmaxl; das Angebot basiert auf dieser AAB.

3.3 Der Vertrag über den Kauf der ausgewählten Ware(n) kommt zustande, wenn der Kunde innerhalb von drei Tagen eine Auftragsbestätigung von Hoizmaxl an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse erhält.

4. Rücktrittsrecht des Kunden

4.1 Der Kunde ist darüber in Kenntnis, dass es sich bei den im Webshop verfügbaren und von Hoizmaxl verkauften Produkten vornehmlich um individuell erstellte Spezialanfertigungen handelt, die individuell nach Kundenspezifikationen angefertigt werden und auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Es besteht sohin kein Rücktrittsrecht des Kunden unter sinngemäßer Anwendung des § 18 Abs 1 Z 3 FAGG.

4.2 Bei den sonstigen im Online-Shop verfügbaren Produkten, für welche die zuvor genannte Ausnahmebestimmung des § 18 Abs 1 Z 3 FAGG nicht zur Anwendung gelangt, setzt Hoizmaxl den Kunden rechtskonform über das ihm zustehende Rücktrittsrecht in Kenntnis, wonach der Kunde das Recht hat, binnen 14 (vierzehn) Tagen ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Zur Wahrung der zuvor genannten Frist reicht es aus, dass die Mitteilung gemäß Punkt 4.3 (nachstehend) vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

4.3 Um das Widerrufsrecht auszuüben, hat der Kunde Hoizmaxl mittels einer eindeutigen Erklärung (Brief oder E-Mail) über den Entschluss des Widerrufs zu informieren; dieser Widerruf ist darüber hinaus an keine weitergehende Form oder Inhalt gebunden. Hoizmaxl ist stets um eine gute customer relationship bemüht, weshalb Hoizmaxl ein entsprechendes Muster-Widerrufsformular auf der Homepage bereitstellt.

4.4 Übt der Kunde sein Rücktrittsrecht gemäß diesem Punkt aus, hat er allenfalls von Hoizmaxl erhaltene Produkte unbeschädigt und im Übernahmezustand (i.e. „so, wie erhalten“) an Hoizmaxl zurückzustellen; Hoizmaxl hat allenfalls bereits erhaltene Zahlungen vice versa ohne irgendwelche Abzüge an den Kunden zurückzuüberweisen.

5. Information und Mitwirkungspflicht

5.1 Der Kunde hat Hoizmaxl sämtliche Informationen, die diese zur Erfüllung der Bestellung und Ausführung des Produkts benötigen, auf erste Aufforderung hin, jedenfalls innerhalb angemessener Frist, zur Verfügung zu stellen.

5.2 Der Kunde hat sohin sämtliche zur Leistungserbringung notwendigen Informationen und Unterlagen bereitzustellen. Hoizmaxl ist berechtigt, bei Missachtung dieser Bestimmung durch den Kunden, den Vertrag (nach Setzung einer angemessenen Nachfrist) fristlos zu kündigen und dem Kunden den bis dahin entstandenen Zeit- und Kostenaufwand zu ersetzen.

6. Subunternehmer

Hoizmaxl ist zur Erfüllung und Fertigstellung des Produkts berechtigt, sich geeigneter Dritter zu bevollmächtigen und Produkte und (Dienst)-Leistungen, welcher Art auch immer, nach eigenem Ermessen entsprechend zuzukaufen. Klarstellend wird allerdings festgehalten, dass dem Kunden hierdurch keine finanziellen Nachteile, in welcher Form auch immer, entstehen oder gesondert in Rechnung gestellt werden. Hoizmaxl trifft keine Verpflichtung, den Kunden vorab über die Inanspruchnahme eines Dritten/ Subunternehmers zu informieren.

7. Preise und Versandkosten

7.1. Alle Preise, die von Hoizmaxl angegeben oder bekanntgegeben wurden, verstehen sich (je nach Land) in Euro einschließlich der jeweils (d.h. am Erfüllungsort) gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anderslautend angegeben.

7.2. Hoizmaxl verrechnet zusätzlich zu den angegebenen Produktpreisen Versandkosten. Der Kunde erklärt durch Abschluss des Bestellvorgangs im Webshop ausdrücklich mit den Versandkosten einverstanden zu sein.

8. Lieferung, Warenverfügbarkeit

8.1. Hoizmaxl hat das geschuldete Produkt jedenfalls erst dann an den Kunden auszuliefern bzw. ist der Kunde erst dann zur Abholung berechtigt, sofern und soweit der Kaufpreis vom Kunden vollständig entrichtet wurde.

8.2. Ist ein vom Kunden bestelltes Produkt nicht (mehr) verfügbar oder kann dieses insbesondere aus Hoizmaxl nicht zurechenbaren Gründen nicht hergestellt werden (z.B.: Lieferengpässe oder Produktionsausfälle im Zusammenhang mit Krieg, Seuche oder Pandemien, wie der Covid19-Pandemie), ist Hoizmaxl berechtigt vom Vertrag zurücktreten. Die Regelung gemäß dem vorstehenden Satz ist sinngemäß auch anzuwenden bei Inanspruchnahme eines Subunternehmers gemäß Punkt 6 (sechs). Diesfalls hat Hoizmaxl den Kunden unverzüglich zu informieren und ihm allenfalls die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorzuschlagen.

8.3. Hoizmaxl hat den Kunden nach besten Kräften über Lieferzeiten und Lieferbeschränkungen (z.B. Beschränkung der Lieferungen auf bestimmten Ländern) zu unterrichten.

9. Zahlungsmodalitäten

9.1. Es steht dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs frei, eine der von Hoizmaxl angebotenen Zahlungsarten zu wählen; Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel im Webshop informiert.

9.3. Ist der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, schuldet er Hoizmaxl Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Hinsichtlich Unternehmenskunden gelangt sohin ein gesetzlicher Verzugszinssatz von 9,2 % (neun Komma zwei Prozent) über dem Basiszinssatz zur Anwendung. Für Mahnungen werden Mahnspesen in Höhe von 10 % (zehn Prozent) des Preises je Mahnung in Rechnung gestellt.

9.4. Klarstellend wird festgehalten, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen gemäß Punkt 9.3 (neun Punkt drei) weiterführende Ansprüche von Hoizmaxl (welcher Art auch immer) unberührt lässt. Hoizmaxl ist in diesem Fall insbesondere berechtigt, Inkasso-Unternehmen und/oder Rechtsanwälte mit der Einbringung der offenen Forderung / des Preises zu beauftragen. Klarstellend wird festgehalten, dass es Hoizmaxl auch gestattet ist, Forderungen betreffend den Preis an Dritte (etwa im Rahmen des Factorings) abzutreten bzw. zu veräußern. Sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten hat der Kunde vollständig zu tragen.

9.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung im Sinne des § 1438 ABGB lediglich dann berechtigt, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder von Hoizmaxl anerkannt wurden. Darüber hinaus ist der Kunde lediglich dann zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts berechtigt, soweit und sofern die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Das vom Kunden bestellte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Hoizmaxl.

10.2 Sofern der Kunde in Zahlungsverzug gerät und diesem das geschuldete Produkt (aus welchem Grund auch immer) bereits übergeben wurde, ist Hoizmaxl (bei Unternehmenskunden) berechtigt, dieses unter Setzung einer angemessenen Nachfrist herauszuverlangen. Sofern es sich um keinen Unternehmenskunden handeln sollte, besteht das zuvor genannte Recht von Hoizmaxl erst bei einem Zahlungsverzug von mindestens 6 (sechs) Wochen unter gleichzeitiger Androhung der Rückforderung.

10.3 Allenfalls erforderliche Kosten der notwendigen und zweckentsprechenden Rechtsverfolgung gemäß diesem Punkt 10 (zehn) hat der Kunde Hoizmaxl auf erste Aufforderung hin, jedenfalls aber innerhalb angemessener Frist, zu ersetzen.

10.4 In der Geltendmachung und Inanspruchnahme des Eigentumsvorbehalts gemäß diesem Punkt 10 (zehn) ist lediglich dann ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

11. Gewährleistung

11.1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Gewährleistung (sohin §§ 932ff ABGB bzw. (je nach Anwendbarkeit) die Regelungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG).

11.2 Als Zeitpunkt der Übergabe (und sohin) Lauf der Gewährleistungsfrist gilt, wenn der Kunde das Produkt in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme, obwohl von Hoizmaxl ordnungsgemäß angeboten, vom Kunden grundlos verweigert wurde.

11.3 Hinsichtlich Unternehmenskunden gilt (abweichend und ergänzend Folgendes):

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt (abweichend von § 929 ABGB) 1 (ein) Jahr.

  • Die gesetzlich normierte Beweislast wird zu Gunsten von Hoizmaxl abbedungen. Der Kunde hat sohin nachzuweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

  • Die Mängelrüge ist rechtzeitig zu erheben, andernfalls das Produkt als genehmigt und vertragskonform gilt.

  • Hoizmaxl werden zur Mängelbehebung 2 (zwei) Versuche eingeräumt.

11.4. Stellen sich Mängelbehauptungen des Kunden als grundlos und unberechtigt dar, hat dieser Hoizmaxl sämtliche entstandenen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Feststellung der Mängelfreiheit stehen, auf erste Aufforderung hin, jedenfalls innerhalb angemessener Frist, zu ersetzen.

12. Haftung

12.1. Hoizmaxl haftet für die Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen (nachträglicher) Unmöglichkeit der Leistung oder Verzug hinsichtlich Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

12.2. Hinsichtlich Unternehmenskunden gilt (abweichend und ergänzend Folgendes):

  • Die Haftung ist beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch Hoizmaxl abgeschlossenen (Berufs)-Haftpflichtversicherung für Einzelunternehmer.

  • Schadenersatzansprüche sind binnen 2 (zwei) Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend zu machen.

12.3. Die Haftung von Hoizmaxl ist jedenfalls ausgeschlossen für Schäden, die dem Kunden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Herstellervorschriften entstehen, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Darüber hinaus wird jedenfalls die Haftung für Folgeschäden ausgeschlossen. Sollte Hoizmaxl diesbezüglich, von wem auch immer, in Anspruch genommen werden, hat der Kunde Hoizmaxl vollkommen Schad- und klaglos zu halten.

12.4 Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die Hoizmaxl haftet, Versicherungsleistungen erhält, hat der Kunde diese in Anspruch zu nehmen und beschränkt sich die Haftung von Hoizmaxl diesfalls um die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme der Versicherung entstehen (insbesondere Pflicht zur Zahlung einer erhöhten Versicherungsprämie).

12.5 Die Haftungsausschlüsse gemäß diesem Punkt 12 (zwölf) umfassen auch Ansprüche gegen Mitarbeiter, vertretungsbefugte Organe und Gehilfen von Hoizmaxl.

13. Gefahrtragung und Annahmeverzug

13.1 Handelt es sich um einen Unternehmenskunden, geht die Gefahr über, sobald das geschuldete Produkt zur Abholung bereitsteht oder an einen Transporteur / Spediteur / Frachtführer etc. übergeben wurde. Hinsichtlich Kunden, die Verbraucher sind, gilt § 7b KSchG (i.e. ab Übergabe), wobei die gemäß diesem Punkt vorgesehenen Regelungen, soweit gesetzlich zulässig, sinngemäß anwendbar sind.

13.2 Bei Annahmeverzug des Kunden ist Hoizmaxl berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung das geschuldete Produkt selbst oder bei Dritten zu verwahren, wofür bei qualifiziertem Annahmeverzug (i.e. mehr als 2 (zwei) Wochen) eine angemessene Lagergebühr zusteht.

13.3 Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag ist Hoizmaxl berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 % (zehn Prozent) des Preises zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Unternehmenskunden zu verlangen. Die Verpflichtung gemäß dem vorstehenden Satz ist verschuldensunabhängig. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt hiervon ausdrücklich unberührt.

Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausdrücklich ausgehandelt wird.

14. Speicherung des Vertragstextes

14.1. Hoizmaxl trägt dafür Sorge, dass der Kunde den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung im Webshop auch ausdrucken kann.

14.2. Hoizmaxl speichert den Vertragstext intern (in Einklang mit den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung ab), unterlässt aber jegliche Veröffentlichung.

15. Rechtswahl und Gerichtsstand

15.1. Diese Auftragsbedingungen und das hierdurch in weiterer Folge begründete Vertragsverhältnis unterliegen österreichischem Recht (unter Ausschluss der Kollisionsnormen).

15.2. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertragsverhältnis, wozu auch Streitigkeiten über dessen Zustandekommen und Gültigkeit zählen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Bruck an der Leitha vereinbart, soweit und sofern zwingende Rechtsnormen dieser Gerichtsstandklausel nicht entgegenstehen.

16. Referenzierung und Social Media

16.1.    Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass Hoizmaxl im Rahmen der Auftragserfüllung (selbst oder durch Dritte) erstellte Fotos und Abbildungen im Webshop und Hoizmaxl zugehörigen Social-Media-Plattformen (z.B.: die Meta-Dienste Facebook, Instagram) nach eigenem Ermessen veröffentlichen darf.

16.2 Hoizmaxl ist es gestattet, zur Bewerbung der Produkte einen Fotographen zu engagieren und dessen Fotos gemäß Punkt 16.1 (sechzehn Punkt eins) zu nutzen.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Änderungen, Ergänzungen, Modifizierungen oder jede sonstige Abweichung von diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bedürften zu Ihrer Gültigkeit und Wirksamkeit der Schriftform und müssen zwischen Hoizmaxl und dem Kunden ausdrücklich vereinbart werden.

17.2 Sollten einzelne Regelungen der gegenständlichen AAB ungültig, unwirksam oder undurchsetzbar sein, wird hierdurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmungen gelten als durch jene ersetzt, welche den gewünschten wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen.

17.3 Schriftliche oder elektronische Erklärungen sowie Rechnungen gelten dann als dem Kunden zugegangen, wenn sie an eine bekanntgegebene Postadresse oder E-Mail-Adresse des Kunden übermittelt wurden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass sämtliche geschäftlichen Schriftstücke, Rechnungen etc. elektronisch erstellt und übermittelt werden.

17.4 Der Kunde ist in Kenntnis über die Neuerungen und Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (und des österreichischen Datenschutzgesetzes) und erklärt sich vor diesem Hintergrund ausdrücklich damit einverstanden, dass Hoizmaxl personenbezogene Daten (z.B.: Name, Anschrift) insoweit verarbeitet, überlässt und / oder übermittelt, soweit und sofern dies zur Erfüllung des zugrundeliegenden Auftrags zwischen dem Kunden und Hoizmaxl notwendig und zweckmäßig ist.

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